Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Änderungssatzung:
Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an der
Universität Regensburg vom 13. Januar 1993 (KWMBl II S. 200) wird wie
folgt geändert:
1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird die Zahl "10" durch die Zahl "9" ersetzt.
b) Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.
2. In § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a wird die Zahl "7" durch die
Zahl "6" ersetzt.
3. In § 20 Abs. 6 Nr. 3 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt; es wird
folgender Halbsatz angefügt:
"sofern nicht eine entsprechende Nebenfachregelung dieser Fächer etwas
anderes vorsieht.".
4. § 25 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
"(5) Mündliche Prüfungen von 60 Minuten finden im Hauptfach Geographie
statt. In den beiden Nebenfächern finden mündliche Prüfungen
von je 30 Minuten statt, sofern nicht eine entsprechende Nebenfachregelung
dieser Fächer etwas anderes vorsieht.".
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an
der Universität Regensburg in der Fassung dieser Änderungssatzung
gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten dieser
Änderungssatzung das Studium der Geographie beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg
vom 25.07.1994 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13.09.1994 Nr.
X/4-6/139 370.
Regensburg, den 23.09.1994
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 23. September 1994 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 23. September 1994 in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 23. September 1994.
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