Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Geographie
an der Universität Regensburg
Vom 23. September 1994 (KWMBl II S. 847)

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an der Universität Regensburg vom 13. Januar 1993 (KWMBl II S. 200) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird die Zahl "10" durch die Zahl "9" ersetzt.

b) Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.

2. In § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a wird die Zahl "7" durch die Zahl "6" ersetzt.

3. In § 20 Abs. 6 Nr. 3 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt; es wird folgender Halbsatz angefügt:
"sofern nicht eine entsprechende Nebenfachregelung dieser Fächer etwas anderes vorsieht.".

4. § 25 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

"(5) Mündliche Prüfungen von 60 Minuten finden im Hauptfach Geographie statt. In den beiden Nebenfächern finden mündliche Prüfungen von je 30 Minuten statt, sofern nicht eine entsprechende Nebenfachregelung dieser Fächer etwas anderes vorsieht.".

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an der Universität Regensburg in der Fassung dieser Änderungssatzung gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten dieser Änderungssatzung das Studium der Geographie beginnen.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 25.07.1994 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13.09.1994 Nr. X/4-6/139 370.

Regensburg, den 23.09.1994

Universität Regensburg

Der Rektor


(Prof. Dr. Helmut Altner)

Diese Satzung wurde am 23. September 1994 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 23. September 1994 in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 23. September 1994.


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