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Rückmeldung zum Wintersemester 2010/11
Die an der Universität bereits eingeschriebenen Studenten haben
sich, falls sie das Studium im Wintersemester 2010/11 an der
Universität Regensburg fortsetzen wollen, rückzumelden.
Die Rückmeldung erfolgt durch
Überweisung des Semesterbeitrags und des Studienbeitrages in der Zeit
vom 12. bis 23.07.2010 in Höhe
von insgesamt 588,-- € .
(Der Betrag setzt sich zusammen aus 500,--€ Studienbeitrag, 42,--€
Studentenwerksbeitrag,
46,--€ Semesterticket)
In
folgenden Fällen ist lediglich ein Betrag in Höhe von 88,--€ zu
überweisen:
- Sie sind im Wintersemester 2010 für ein Promotionsstudium
eingeschrieben
- Sie sind im Wintersemester 2010 beurlaubt
- Sie wurden im Wintersemester 2010 vom Studienbeitrag befreit
(siehe Hinweise zur Befreiung)
- Sie erhalten einen Studienbeitragskredit durch die KfW-Bank
(Infos
unter Studienbeitrag)
(Die Zahlung der 500,-- Euro Studienbeitrag erfolgt in diesem Fall
direkt von der KfW an die Hochschule)
Der
Betrag in Höhe von 588,--€ bzw. 88,--€ ist in der Zeit vom
12. bis 23.07.2010 auf folgendes Konto zu überweisen:
Begünstigte:
Staatsoberkasse Bayern Landshut
Kontonummer:
901279276
Geldinstitut:
Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl:
700 500 00
Verwendungszweck:
Matrikelnummer (ohne Leerzeichen!), Semesterbeitrag WS2010, Vorname, Nachname
(Bitte unbedingt beim
Verwendungszweck die Reihenfolge beachten, da sonst eine Zuordnung der Zahlung
nicht möglich ist)
Bei Überweisung von einem ausländischen Konto
geben Sie statt der Kontonummer die IBAN:
DE50700500000901279276 und statt der Bankleitzahl
die BIC: BYLADEMM an.
Erst mit
Zahlungseingang gilt die Rückmeldung
als vollzogen.
Die Studienunterlagen werden Ihnen bis Mitte August an Ihre Postanschrift
zugesandt. (Bitte überprüfen Sie daher
Ihre Adresse. Adressänderungen können
ONLINE auf der Homepage Studentenkanzlei vorgenommen werden).
Wer einen Studiengangwechsel oder eine
Änderung der Studienfachkombination
vornehmen will, muss dies auch innerhalb der Rückmeldungsfrist
mit den entsprechenden Formularen beantragen.
Wer die Rückmeldung unterlässt oder versäumt,
wird gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr.4 BayHSchG zum
Ende
des Semesters (30.09. bzw. 31.03.) exmatrikuliert.
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