Weiterbildung an der Universität Regensburg
Das neue Bayerische Hochschulgesetz in der Fassung vom 29. Mai 2006 definiert die Aufgaben der Hochschulen in Artikel 2 wie folgt:
"Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat."
Die Universität Regensburg bietet Weiterbildung im Sinne des Hochschulgesetzes in Form von Master-Studiengängen an.
Dieser Bereich befindet sich noch in der Aufbau- bzw. Erweiterungsphase.
Derzeit werden folgende Studiengänge angeboten:
Master of Science in Real Estate (MScRE) und
Master in "Speech Communication and Rhetoric"
Der Weiterbildungs-Master "Speech Communication and Rhetoric" in Sprechwissenschaft und Sprecherziehung wurde am 7. August 2006 genehmigt und lief zum Wintersemester 2006/2007 an.
Der Weiterbildungsmaster "Speech Communication and Rhetoric" an der Universität Regensburg ist bisher einmalig in der Bundesrepublik und kann berufsbegleitend studiert werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird der Grad "Master of Arts" (M.A.) verliehen. Mit dem Masterabschluss kann grundsätzlich ein Promotionsstipendium an jeder Universität aufgenommen werden.
Die Teilnehmer haben insgesamt 54 Präsenztage mit Vor- und Nachbereitungsphasen, ein Praktikum und eine Masterarbeit zu leisten. Die 54 Präsenztage sind in einzelne Blockveranstaltungen aufgeteilt, die häufig auch Wochenenden, Brückentage, etc. einschließen.
Die Gruppengröße beträgt 15 bis 18 Teilnehmer, um eine möglichst intensive theoretische und praktische Arbeit zu gewährleisten.
Die Teilnehmer bezahlen insgesamt für beide Studienjahre € 7.080,- plus den für jeden Studierenden anfallenden Verwaltungsbeitrag von € 127,- pro Semester. |