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Mittelschule


Die Ausbildung zur Mittelschullehrkraft umfasst zwei Phasen:

  • ein in der Regel siebensemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität (Höchststudiendauer: 12 Semester), in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit der Ersten Staatsprüfung (Notengewichtung 60%) abschließt, und
  • ein zwei Jahre dauernder Vorbereitungsdienst, der an staatlichen Schulen stattfindet und von der Ausbildung in Studienseminaren begleitet wird. Er endet mit dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und führt damit zur Erlangung der Lehramtsbefähigung. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen beginnt ausschließlich im September; er muss nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung angetreten werden.

Faltblatt zum Download: Lehramt an Mittelschulen - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)


Unterrichtsfach

Sie studieren ein Unterrichtsfach mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:

Unterrichtsfach Alle Schularten

Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Mittelschulen an der Universität Regensburg studiert werden:

Biologie (1, 2) Katholische Religionslehre
Chemie Kunst (3)
Deutsch Mathematik
Englisch Musik (1, 3)
Evangelische Religionslehre Physik
Geschichte Sport (1, 3)
  1. Es gilt das Studienjahr. Das heißt, eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.
  2. Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.
  3. Um dieses Fach studieren zu können, muss man eine Eignungsprüfung ablegen.

Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studierendenkanzlei für Sie bereit.

Achtung: Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen gibt Ihnen die Broschüre "Lehramt-Studium an der UR" der Zentralen Studienberatung, die hier heruntergeladen werden kann.

Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch

  • das Studium eines weiteren angebotenen Unterrichtsfaches oder Medienpädagogik,
  • das Studium der Didaktik der Grundschule. Mit dieser Erweiterung müssen für den Mittel- und Grundschulbereich jeweils unterschiedliche Didaktikfächer (s.u.) gewählt werden. Diese Option setzt im zulassungsbeschränkten Studiengang für die Grundschule freie Studienplätze voraus.
  • das Studium von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder einer sonderpädagogischen Qualifikation. Diese Erweiterungen bereiten auf die schulischen Anforderungen in heterogenen Klassen vor.

Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.

Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.


Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Die Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (§38 LPO I bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:

Mittelschulpädagogik und -didaktik

Der relativ kleine Bereich Mittelschulpädagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulpädagogik abgedeckt.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, deren Kombinationsmöglichkeiten in § 37 LPO I geregelt sind und wie folgt lauten:

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.

  • Haben Sie als Unterrichtsfach Deutsch gewählt, so kann Deutsch als Zweitsprache nicht als Didaktikfach gewählt werden.
  • Haben Sie als Unterrichtsfach Biologie, Chemie oder Physik gewählt, so kann Naturwissenschaft und Technik nicht als Didaktikfach gewählt werden.
  • Haben Sie als Unterrichtsfach bereits Deutsch oder Mathematik gewählt, so kann als Didaktikfach I auch eines der Fächer Beruf und Wirtschaft, Englisch, Geschichte oder ev. oder kath. Religionslehre gewählt werden. Bei Mathematik als Unterrichtsfach ist als Didaktikfach I auch Deutsch als Zweitsprache möglich.
  • Haben Sie als Unterrichtsfach Kunst, Musik, Sport, ev. oder kath. Religionslehre gewählt, so kann als Didaktikfach III auch jedes beliebige andere Didaktikfach gewählt werden.
  • Das gewählte Unterrichtsfach kann grundsätzlich nicht zugleich auch als Didaktikfach gewählt werden und kein Didaktikfach darf mehr als einmal gewählt werden.

Alle an der Universität Regensburg wählbaren Fächerkombinationen können Sie dem hier verlinkten pdf-Dokument entnehmen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert wird.

Basisqualifikationen in Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts an Mittelschulen auch in einem Fach ausgebildet werden, das sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn Sport als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der MIttelschule gewählt wird. Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Sportzentrums.


Erziehungswissenschaftliches Studium

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Das Erziehungswissenschaftliche Studium ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.


Praktika

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Mittelschulen sind insgesamt fünf Praktika (§34 LPO I und §38 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung für den universitären Prüfungsteil) vorgesehen:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:


Wissenschaftliche Abschlussarbeit

Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.


Erste Staatsprüfung

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.


Studienberatung

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:



Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche

Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.

Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.

Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.

Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 210 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von sieben Semestern ausgeht.

Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.


  1. STARTSEITE UR

Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)

LEITUNG:

Prof. Dr. Anita Schilcher

Prof. Dr. Astrid Rank

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