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Praktika im Germanistik-Studium

Bachelor

Im B.A. Deutsche Philologie ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen, allerdings wird den Studieren­den dringend empfohlen, während des Studiums freiwillige Praktika zum Zweck der Berufsorien­tierung zu absolvieren, da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für B.A.-Absolvent*innen nicht zuletzt davon abhängen, ob schon während des Studiums durch eigenverantwortlich organisierte Praktika erste Erfahrun­gen gewonnen und Kontakte hergestellt wurden.

Die Empfehlung, ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren, spricht das Institut für Germanistik bei Bedarf auch gegenüber potentiellen Arbeitgebern aus, wenn das für Bewerbungen von Studierenden des B.A. Deutsche Philologie um Praktikumsplätze dienlich ist. Die Studierenden wenden sich dafür bitte an die Studiengangkoordination.

Ein Erwerb von Leistungspunkten für den kombinatorischen B.A.-Studiengang ist durch das Absolvieren freiwilliger Praktika möglich, und zwar im insgesamt 20 LP umfassenden freien Wahlbereich. Für die Anerkennung der Praktikumsleistungen  wenden sich die Studierenden bitte ebenfalls an die Studiengangkoordination.


Hier können Sie Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum absolviert haben, einsehen. 


Lehramt

Die in den Lehramtsstudiengängen verpflichtend abzuleistenden (Unterrichts-)Praktika sind auf den Seiten des Regensburger Universitätszentrums für Lehrerbildung zusammengestellt. Dort finden sich auch Links zu den jeweiligen Ansprechpartner*innen in den Praktikumsämtern.


Master

Das Studium der Germanistik (M.A.) sieht in seinem Verlauf im Modul GER-M 42 einen Projekt- oder Praxisteil vor. Wenn Sie sich für die Option entscheiden, ein Praktikum an dieser Position einzubringen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Dauer Ihres Praktikums sollte mindestens 5 Wochen oder 200 Stunden betragen und einen direkten Bezug zu einem Ihrer schwerpunktmäßig gewählten Teilfächer besitzen, wobei der Zusammenhang zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Praxis in einem Praktikumsbericht (mindestens 5 Seiten) reflektiert wird, der Ihnen als Leistungsnachweis dient.
  • Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist, dass es in direktem fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Studium steht und Sie die Möglichkeit der Anerkennung vor Beginn des Praktikums mit einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin (= Prof. oder PD) des Instituts für Germanistik abklären.
  • Es ist erforderlich, dass Sie während des Praktikums im Studium der Germanistik immatrikuliert sind. Praktika, die vor Antritt des Studiums abgeleistet wurden, können nachträglich nicht anerkannt werden. Außerdem werden einige Praktikumsstellen nur im Rahmen eines Pflichtpraktikums vergeben, sodass ein entsprechender Nachweis einzureichen ist. Diesen können Sie bei der Studiengangkoordination erhalten. 
  • Bitte klären Sie vor Antritt Ihrer Praktikumsstelle mit einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin (= Prof. oder PD) Ihres ausgewählten Teilfachs ab, in welcher Form Sie Ihre Arbeit bei der Praktikumsstelle für den Bericht, den Sie einreichen müssen, dokumentieren sollen.

Hier können Sie Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum absolviert haben, einsehen.



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik

Institut für Germanistik

Praktika