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Historische Musikwissenschaft M.A.

Abschluss

Master of Arts


Studienstruktur

Master of Arts: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert. Einzelne Studiengänge können allerdings stark interdisziplinär aufgebaut sein. D.h. die Inhalte des Studiengangs stammen möglicherweise aus verschiedenen Fachrichtungen.


Besonderheiten

keine Besonderheiten


Kurzbeschreibung

Ziel des konsekutiven Masterstudiengangs ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere im aktiven Umgang mit Quellen.


Berufsprofil / Kompetenzen

Tätigkeiten in Archiven, Bibliotheken, kulturgeschichtlichen Museen, Kulturdezernaten, Hochschulen, Musikschulen und Volkshochschulen, im Verlags- und Zeitungswesen, in der Dramaturgie, in Konzertagenturen, im "Musiktourismus" (Festspiele), in der Erwachsenenbildung, in der Film- und Schallplattenindustrie sowie in Fernseh- und Rundfunkanstalten

Schlüsselqualifikationen:

  • Sicherer Umgang mit Computerprogrammen aus den Bereichen Text-, Bild- und Notenverarbeitung, mit modernen Kommunikationsmedien und mit audiovisuellen Medien
  • Beherrschung multimedialer Präsentationstechniken
  • Sprachkenntnisse
  • Kreatives wissenschaftliches Schreiben

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Praktika

Ein mindestens vierwöchiges Praktikum (Wochenarbeitszeit ca. 40 Std.) ist verpflichtender Bestandteil des Studiengangs. Es kann in Absprache mit den Modulverantwortlichen durch Projektmitarbeit, Hospitationen oder Volunteering (auch außeruniversitär) gleichen Umfangs ersetzt werden.

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Beteiligte Fächer

keine Angaben

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Dauer des Studiums / Regelstudienzeit

Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 4 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.

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Umfang des Studiengangs

120 ECTS-Punkte

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Unterrichtssprache

Deutsch

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Studienbeginn

im Winter- und im Sommersemester

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Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Bereitschaft zur Mitarbeit in Forschungsprojekten
  • Bereitschaft zum Kennenlernen von Methoden und Fragestellungen anderer Fächer
  • philologisches und historisches Denken

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Zulassungsbeschränkt

Der Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" ist nicht zulassungsbeschränkt; um sich einschreiben zu können, müssen Sie jedoch ein sogenanntes Eignungsverfahren bestehen.

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Rechtliche (Zulassungs-/Zugangs-) Voraussetzungen

Um sich für den Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" einschreiben zu können, müssen Sie an einem sogenannten Eignungsverfahren teilnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Instituts für Musikwissenschaft

Voraussetzungen:

  • Nachweis eines ersten Studienabschlusses aufgrund eines mindestens dreijährigen Studiums, das dem Bachelor-Studium an der Universität Regensburg gleichwertig sein muss, an einer Hochschule in einem dem angestrebten Fach verwandten Fach mit überdurchschnittlichem Ergebnis (Gesamtnote mindestens "gut")
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf DSH-2-Niveau oder einer gleichwertigen Deutschprüfung
  • gute Kenntnisse in Musiktheorie (Harmonielehre, Kontrapunkt) und Musikgeschichte
  • überdurchschnittliche Repertoirekenntnisse
  • Beherrschung verschiedener älterer und neuerer Notationssysteme

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Bewerbungstermin(e)

Anträge auf Zulassung zu diesem Verfahren sind für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli entweder per E-Mail an institut.musikwissenschaft@ur.de und Patricia.Hahn@ur.de oder an die folgende Adresse zu senden: Universität Regensburg, Institut für Musikwissenschaft, 93040 Regensburg.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Musikwissenschaft.

Informationen für ausländische Bewerber

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Einschreibetermine

Nach einer erfolgreichen Bewerbung (Eignungsverfahren) für den Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" können Sie sich in der Studentenkanzlei einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.

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Erforderliche Sprachnachweise

keine

Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber

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Erforderliche (Bewerbungs-/ Einschreibe-) Unterlagen

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis eines ersten Studienabschlusses mit überdurchschnittlicher Note (mindestens "gut")
  • Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen einen Nachweis über ihre Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen (Kenntnisstand auf dem Niveau der DSH-Prüfung bzw. Prognose auf Erreichen dieses Kenntnisstandes nach einem Semester)
  • Nachweis der Eignung und Motivation für den Studiengang durch eine Darstellung des Lebenslaufs, des bisherigen Studienverlaufs und der Berufspläne unter Berücksichtigung von Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können: geeignete Belege (Studienzeugnisse, Empfehlungsschreiben, Nachweise über Praktika und ähnliches) sind beizufügen

Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausländische Bewerber.

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Kontakt in der Fakultät

Prof. Dr. Katelijne Schiltz
Telefon 0941 943-3512
E-Mail Katelijne.Schiltz@ur.de

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Links

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  1. Studium

Studiengänge der Universität Regensburg

Illustration: Detailaufnahme des Studienangebot-Faltblattes

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