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Dreh- und Fotogenehmigungen

Wenn Sie Film-, Foto- oder Audioaufnahmen am Campus der Universität Regensburg machen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Mithilfe des folgenden Online-Formulars können Sie Ihren Antrag an uns, den Bereich Kommunikation & Marketing, auf den Weg bringen. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Formularfelder aus und klicken Sie anschließend auf das Feld "Absenden". Bitte beachten Sie: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bitte beachten Sie: Aufnahmen in der Universitätsbibliothek müssen Sie sich bitte vom Bibliotheksdirektor genehmigen lassen. Aufnahmen im Bereich der Mensa und der Cafeterien bedürfen einer Genehmigung durch das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz.


Antrag auf Dreh- oder Fotogenehmigung für den Campus der Universität Regensburg

1. Die Aufnahmen dürfen ausschließlich für den in der Antragstellung angegebenen Zweck publiziert werden. Weitere Publikationen oder die Weitergabe des Materials an Dritte bedürfen einer separaten Genehmigung durch die Universität Regensburg.
2. Die den Antrag stellende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Studien- & Forschungsbetrieb durch die Aufnahmen nicht gestört wird und dass die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt werden.
3. Die den Antrag stellende Person garantiert, dass auf dem Gelände der Universität Regensburg mit der angemessenen Vorsicht gearbeitet und in den Gebäuden das Rauchverbot eingehalten wird. Er/sie haftet für alle eventuellen Schäden, die infolge der Dreh- bzw. Fotoarbeiten oder Audioaufnahmen entstehen.
4. Der Einsatz von Fluggeräten (z. B. Drohnen) zu Aufnahmezwecken ist nicht gestattet.
5. Den Anweisungen des Aufsichts-/wissenschaftlichen Personals der Universität Regensburg ist Folge zu leisten.
6. Personelle Unterstützung durch die Universität Regensburg ist nicht möglich.
7. Dem Bereich Kommunikation & Marketing ist unaufgefordert ein kostenfreies Belegexemplar des Beitrags/der Publikation zu übergeben oder ein Link zum publizierten Material zuzusenden.
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Die Universität Regensburg, vertreten durch den Präsidenten, informiert Sie als datenschutzrechtlich Verantwortliche über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Sie im Rahmen des Antrags auf eine Dreh- und Fotogenehmigung angeben.
Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung und Erteilung einer Dreh- und Fotogenehmigung an der Universität Regensburg.
Zugriff auf Ihre Daten haben nur Mitarbeitende der Universität Regensburg, die für Genehmigungserteilung und -ausstellung zuständig sind. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Universität Regensburg so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist. Ihre Daten werden höchstens 10 Jahre gespeichert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu den Betroffenenrechten finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/startseite/index.html
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Telefon 0941 943-5566
E-Mail presse@ur.de