Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Beschäftigungsverhältnis
Arbeitnehmer können Auskunft über ihre vom Arbeitgeber gespeicherten Daten verlangen. Nichterfüllung macht schadensersatzpflichtig. Wie weit der Anspruch reicht, ist hoch umstritten.
- Über welche Daten kann Auskunft verlangt werden? Wie bestimmt muss der Antrag gestellt werden?
- Betriebsrat als Auskunftspflichtiger?
- Herausgabe von Kopien der gespeicherten Daten: Inhalt, Grenzen, Erfüllung
- Berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers: Herausgabe von Beweismitteln vor einem Kündigungsschutzprozess?
- Anspruch auf Schadensersatz bei verweigerter oder zögerlicher Auskunft
Referent:
Prof. Dr. Frank Maschmann
Universität Regensburg LS f. Bürgerl. Recht und Arbeitsrecht
Zoom-Link: https://uni-regensburg.zoom.us/j/67871001786
(Das Passwort wird zu Beginn des Vortrags bekannt gegeben.)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Flyer oder unserer Webseite.
Für Fachanwälte kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO gegen eine Gebühr von 40 Euro ausgestellt werden. Die Mitarbeiter der Universität Regensburg können sich kostenlos die Teilnahme am Vortrag bestätigen lassen.
Veranstaltungsort
Zoom
Informationen/Kontakt
Universität Regensburg
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht/Prof. Dr. Frank Maschmann
Gisela Schober
Telefon: 0941 943-2647
E-Mail: lehrstuhl.maschmann@ur.de