Einige der an der Universität Regensburg angebotenen Studiengänge erlauben es unter bestimmten Voraussetzungen, eine gewissen Anzahl an Leistungspunkten durch den Besuch von juristischen Lehrveranstaltungen zu erbringen.
Studiengangsziele
für den Teilstudiengang Öffentliches Recht im Rahmen des kombinatorischen Bachelors der Philosophischen Fakultäten:
1Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen. 2Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. 3Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten. 4Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten. 5Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund. 6Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Studiengangsziele
für den Teilstudiengang Öffentliches Recht im Rahmen des kombinatorischen Bachelors der Philosophischen Fakultäten:
1Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen. 2Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. 3Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten. 4Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten. 5Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund. 6Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Studienplan ('Modulkatalog') für Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.-Studienganges, zuletzt geändert durch Beschluss vom 20. November 2019
Bitte überprüfen Sie Ihre noch nicht beim Prüfungsamt eingereichten Scheine bezüglich der ausgestellten Leistungspunkte mit den Leistungspunkteangaben im Modulkatalog.
Sollte es Abweichungen geben, kommen Sie bitte zur Studiengangskoordinatorin zum Umschreiben des Scheins.
Im Rahmen des B.A.-Studium der Erziehungswissenschaft (kein Teil des kombinatorischen Bachelorstudiums) kann das Nebenfachmodul Strafrecht gewählt werden. Ansprechpartner hierfür ist Herr Prof. Müller.
Nebenfachmodul Strafrecht/Kriminologie für BA Erziehungswissenschaft
Studierende im Nebenfach Rechtswissenschaft oder im zweiten Hauptfach öffentliches Recht können sich bei der Studienberatung der Fakultät individuell beraten lassen.
Hinweis:
Falls im gewählten Basismodul eine Konversationsübung genannt ist, können Sie sich bis zum 12. Oktober 2023 am Platzvergabeverfahren teilnehmen. Ansonsten haben Sie noch bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche Zeit, sich für einen der Restplätze zu entscheiden.
1. Im Rahmen des kombinatorischen B.A.-Studiums kann auf Antrag eine der nachfolgenden Teildisziplinen der Rechtswissenschaft als Nebenfach bzw. als 2. Hauptfach studiert werden:
2. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Dem Antrag für die Wahl des Nebenfachs bzw. 2. Hauptfaches Öffentliches Recht ist eine (sehr kurze) Begründung beizufügen, warum das BA.-Studium in der besonderen Fächerwahl gewünscht wird. Die Einschreibung für die Fächerkombination kann erst erfolgen, wenn die Genehmigung bei der Studentenkanzlei vorgelegt werden kann. Es ist daher zu empfehlen die Genehmigung so früh als möglich zu beantragen.
Der formlose Antrag kann beim
Prüfungsamt für BA.-Studiengänge
-c/o Zentrales Prüfungssekretariat
Univeritätsstraße 31
93053 Regensburg
gestellt werden.
Die Zeit bis zur Genehmigung eines solchen Antrags kann bis zu vier Wochen dauern. Es empfiehlt sich daher den entsprechenden Schriftverkehr zeitig zu führen.
3. Die zu besuchenden Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Studienplan (Modulkatalog) > siehe Link oben
4. Es ist immer das Basimodul des entsprechenden Teilgebiets verpflichtend zu ablsovieren.
5. Danach ist zwischen den angebotenen Erweiterunsgmodulen zu wählen, um auf die Gesamtleistungspunktezahl (im Nebenfach 30 LP; im Haubtfach 60 LP) zu kommen.
6. Die in der Modulbeschreibung festlegte Mindestpunktzahl (LP) eines Moduls muss für die Buchung des Moduls in FlexNow zwingend erreicht werden.
7. Der Pflichtbereich ist verpflichtend abzulegen. Aus dem Wahlbereich können Sie entsprechend der fehlenden Leistungspunkte wählen.
8. Die Veranstaltungszeiten entnehmen Sie bitte unserem Vorlesungsverzeichnis.
9. Ergeben Hauptvorlesungen zusammen mit einer Konversationsübung die LP werden diese gesamt beim Bestehen des Leistungsnachweises der Hauptvorlesung gebucht.
10. Alte Scheine reichen Sie bitte für die Eingabe in FlexNow beim Zentralen Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultäten ein. Ab dem Sommersemester 2017 werden die Prüfungsleistungen über FlexNow eingetragen. Bitte melden Sie sich direkt bei dem betreffenden Lehrstuhl oder der Lehrperson, wenn Sie eine Prüfung benötigen.
Ansprechpartner
Dr. Petra Fexer
Gebäude RW(S), Zi. R 1.30
Telefon 0941 943-2671
studienberatung.jura@ur.de