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Seminarankündigungen

Übersicht


Kolonialismus und Dekolonialisierung im Recht 

im Sommersemester 2024

- nur vorbereitendes Seminar! - 

für den juristischen Schwerpunktbereich SP 8 (PO 2019), SP 8 (PO 2021).

Der deutsche Kolonialismus war lange eine Leerstelle in der deutschen Rechtswissenschaft, der man sich erst in den letzten Jahren zugewandt hat. Auch in der öffentlichen Debatte treten Fragen des deutschen Kolonialismus in letzter Zeit vermehrt auf, zu denken sei nur an die Rückgabe der Benin-Bronzen und die Entschädigung der Herero. In den Diskursen um die Globalisierung tauchen Begrifflichkeiten wie Neoimperialismus und Kolonisierung der Köpfe auf. Diesen Entwicklungen widmet sich das Seminar.

Dem Kolonialismus gegenüber steht immer der berechtigte Ruf nach Dekolonialisierung. Bei den Auseinandersetzungen hierzu ist deutlich geworden, dass es zuerst eines Nachdenkens einer Standortbestimmung über die eigene deutsche Kolonialgeschichte bedarf, beispielsweise in Deutsch-Südwestafrika oder Deutsch-Ostafrika. Erst danach kann man sich den Fragen der Dekolonialisierung also wie die Ablösungsprozesse der Kolonien von statten gegangen sind und wo und in welchen Bereichen vielleicht immer noch Abhängigkeiten bestehen oder wo es noch des Ausgleichs von vergangenem Unrecht bedarf, widmen.  

Die Seminarthemen reichen daher von rechtshistorischen Fragestellungen zum deutschen Kolonialismus zu aktuellen rechtspolitischen Fragestellung von Entschädigung und Rückgabe von Kulturgütern bis zu rechtstheoretischen Fragestellungen zur Dekolonialisierung des Rechtsvergleiches.


Business and Human Rights

im Wintersemester 2023/24

- nur vorbereitendes Seminar! - 

für die juristischen Schwerpunktbereiche SP 3 (PO 2019), SP 3 (PO 2021), SP 8 (PO 2019), SP 8 (PO 2021), thematisch unabhängig

Nach der traditionellen (deutschen) Grundrechtsvorstellung begegnen die Bürger:innen und auch juristische Personen als Grundrechtsberechtigte dem Staat als Grundrechtsverpflichteten, gegenüber dem sie ihre Rechtspositionen geltend machen können.

Diese strikte Zweiteilung wird in einer globalisierten Welt immer stärker in Frage gestellt. Multinationale Unternehmen treten darin als wirkmächtige Akteure auf: So befinden sich unter den weltweit 100 größten Wirtschaftsakteuren nur 29 Staaten aber 71 Unternehmen. Diesen kommt insofern im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht nur ein staatsgleiches Gefährdungspotential für Menschenrechte zu, sondern auch für Umwelt und Weltklima.

Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Akteure wie etwa internationale Organisationen, transnationale NGOs aber auch internationale und nationale Gerichte verschiedene Ansätze entwickelt, die Regulierung multinationaler Unternehmen effektiver zu gestalten. Das Seminar greift diese Entwicklungen im Völker-, Europa- und nationalen Recht auf und bietet Gelegenheit zur vertieften Diskussion des vielschichtigen Themas.

Die nachfolgenden Themenvorschläge setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte bei der Herausarbeitung der Grundrechts- bzw. Umweltgefährdungen durch transnationale Unternehmen, ihrer materiellrechtlichen Einhegung sowie deren prozessualer Durchsetzung.

1. Die UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP)

2. Human Rights in der Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit

3. Human Rights und das Welthandelsrecht

4. Vorschlag für eine Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence der EU: Ziele und Probleme

5. Die unmittelbare Drittwirkung der EU-Grundrechtecharta in der neuen Rechtsprechung des EuGH, insb. des Cresco-Urteils.

6. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsbindung privater Akteure

           - am Beispiel neuerer Entscheidungen (Bierdosen-Flashmob/Stadionverbot)

7. Unternehmerische Haftung für Verstöße gegen Völkergewohnheitsrecht?: Analyse und Kritik des Urteils des kanadischen Supreme Court Nevsun Resources Ltd. v. Araya vom 28. Februar 2020

8. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Anwendungsfälle, Ziele und problematische Aspekte

           - möglicherweise auch als Vergleich mit 4.

9. Der Fall RWE

10. Haftung für Umweltverschmutzungen internationaler Ölkonzerne (BP im Golf von Mexiko, Shell im Nigerdelta)

11. Gerichtliche Verpflichtung des Unternehmens „Shell“ zur Reduktion von Treibhausgasen in den Niederlanden

12. Klagen der deutschen Umwelthilfe gegen deutsche Autobauer

            - möglicherweise auch als Vergleich mit 11.

13. Kampf gegen Kinderarbeit durch die ILO: Umsetzung staatlicher Schutzpflichten gegenüber international operierenden Unternehmen

14. Zivilklagen gegen TÜV Süd wegen des Staudammbruchs in Brasilien vom 25.01.2019

Das Seminar findet voraussichtlich als Blockveranstaltung statt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an rike.kraemer-hoppe@ur.de.


Menschenwürde

im Sommersemester 2023


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht

Professur für Öffentliches Recht und Transregionale Normentwicklung

Prof. Dr.

Rike Krämer-Hoppe
 



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