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Änderung der AGO - mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen explizit unzulässig

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weist auf die Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) mit Wirkung zum 1. April 2024 hin: Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind explizit unzulässig. Für Universitäten hat die Änderung der AGO folgende Konsequenzen:

  • Soweit Hochschulen als staatliche Einrichtungen handeln (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG)) sind sie gemäß § 1 Abs. 1 AGO in vollem Umfang an die AGO gebunden. Nachdem die Hochschulen nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayHIG alle durch den Staatshaushalt zugewiesenen Stellen und Haushaltsmittel als Staatsbehörden bewirtschaften, ist davon das gesamte Handeln der Hochschulen nach außen erfasst (einschließlich z. B. der Gestaltung von Kooperationsverträgen und amtlichen Veröffentlichungen wie z.B. Ausschreibungen und Websites).
  • Soweit Hochschulen als Körperschaften handeln (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1 BayHIG), also insbesondere, wenn sie Körperschaftsangelegenheiten allein mit Körperschaftsvermögen ausführen, ist ihnen das Handeln nach der AGO gemäß § 36 AGO lediglich empfohlen.
  • Nicht erfasst von der AGO ist das individuelle Handeln einzelner Hochschulmitglieder, solange es nicht im Namen der Hochschule erfolgt.

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst im PDF-Format

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