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FlexNow für Studierende eines Lehramts für öffentliche Schulen

An alle Studierende eines Lehramtes für öffentliche Schulen

Hiermit möchte das Zentrale Prüfungssekretariat Sie darüber informieren, dass ab Sommersemester 2015 die Struktur in FlexNow bezüglich des allgemeinen Wahlbereichs (lehramtsspezifische Veranstaltungen § 22 (2) LPO) umgestellt wird. In Zukunft wird in jedem Fach Ihrer Fächerverbindung ein Wahlbereich vorhanden sein. In diesem können Sie sich selbst, soweit Veranstaltungen für den Wahlbereich ausgewiesen sind, während der regulären Anmeldezeiten anmelden. Siehe folgende Screenshots:


Erster Screenshot

Zweiter Screenshot

Dritter Screenshot


Sollte eine Veranstaltung im Wahlbereich anmeldbar sein, im Pflichtbereich jedoch nicht, wenden Sie sich auf alle Fälle an das für Sie zuständige Prüfungsamt. Falls eine Veranstaltung weder im Pflicht- noch im Wahlbereich zu finden ist, ist vermutlich keine Anmeldezeit. Anmeldezeiten finden Sie in FlexNow unter Dienste/Termine. Sollte die Anmeldezeit bereits abgelaufen sein, klären Sie eine evtl. Nachmeldung mit dem entsprechenden Lehrstuhl ab.

Wenn Sie mit derAnmeldung in den Pflichtmodulen Probleme haben, melden Sie diese nicht einfach im Wahlbereich an, sondern wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt. Nur so können Fehler in FlexNow bzw. in Ihrem Studienverlauf frühzeitig erkannt und behoben werden.
Umbuchungen  vom allgemeinen Wahlbereich in den Pflichtbereich werden in der Regel nur dann vorgenommen, wenn ein Tausch mit einer anderen Veranstaltung aus dem Pflichtbereich möglich ist.

Die Anmeldung für folgende Veranstaltung wird weiterhin mit Antrag durch das Prüfungsamt vorgenommen:

-Veranstaltungen für ein Erweiterungsfach, sofern dafür eingeschrieben und keine Pflichtleistung im Erweiterungsfach
-Fachwissenschaftliche Veranstaltungen zu den Dritteldidaktikfächern der Grund- bzw. Mittelschule

Die Anmeldung für folgende Veranstaltungen ist weiterhin nicht über FlexNow möglich:

-Sprachscheine der SFA
-Rhetorik- und Präsentationskurse aus dem Angebot der ZSK
-Angebote des ZHW (Lerntechniken etc.) – Studium+

Lassen Sie sich für diese Veranstaltungen Scheine ausstellen und diese dann im Prüfungsamt einbuchen.

Hinweis
Bei Studierenden des Realschullehramts werden alle Punkte, die über die Pflicht- bzw. Wahlpflichtpunkte hinaus erworben werden, faktisch für den allgemeinen Wahlbereich angerechnet, auch wenn Sie dort nicht extra verbucht sind.

Bei den Grund- und Hauptschullehrämtern gilt das Gleiche, allerdings gehen die überschüssigen Punkte aus der Didaktik der Grundschule bzw. den Didaktiken der Hauptschule erst in die zusätzlichen Leistungspunkte in diesem Bereich ein und werden erst dann für den allgemeinen Wahlbereich verwendet.

Bei Studierenden des Gymnasiallehramts verfallen in den erziehungswissenschaftlichen Studien alle Punkte, welche den Wert von 35 Punkten überschreiten. Ansonsten gilt das Gleiche wie bei der Realschule (siehe LPO I § 22, Abs. (2) 3. f).

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Referat I/5

Zentrales Prüfungssekretariat

 

Pruefungsverwaltung